Genossenschaften

Genossenschaften gibt es seit über 150 Jahren!

Genossenschaften sind Unternehmen, die von ihren Mitgliedern gemeinschaftlich und demokratisch geführt werden. Die Mitglieder sind gleichzeitig Eigentümer und Nutzer der Genossenschaft. Das Ziel ist es, die Bedürfnisse und Interessen der Mitglieder zu fördern, anstatt Gewinn zu maximieren. Typische Beispiele sind Wohnungsgenossenschaften, Landwirtschaftsgenossenschaften oder Kreditgenossenschaften. Genossenschaften bieten ihren Mitgliedern Vorteile wie günstigere Preise, bessere Versorgung und mehr Mitspracherecht.

Die entscheidenen „Organe“ einer Genossenschaft sind VORSTAND, AUFSICHTSRAT und GENERALVERSAMMLUNG.

Vorstand

Der Vorstand leitet die operativen Geschäfte im Alltag.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überpruft die Arbeit des Vorstandes. Wichtige Entscheidungen werden von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam getroffen.

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das entscheidende demokratische Element einer Genossenschaft! Sie tritt MINDESTENS jährlich zusammen. Hier werden zum Beispiel Vorstand und Aufsichtrat entlastet und deren Mitglieder gewählt. Wichtige Beschlüsse können hier gefasst werden, z.B. der zukünftige Wärmepreis festgelegt werden, wobei natürlich wirtschaftlich gehandelt werden muss. Jeder/s „Genosse“ / Mitglied hat eine Stimme. Die Generalversammlung kann auch außerordentlich einberufen werden. Näheres bitte in der Satzung nachlesen.